Jeder Mensch strebt eine erfolgreiche Beziehung an. Wir gehen mit dem Menschen eine Beziehung ein, die geprägt ist von der Haltung, das Gegenüber als gleichwertigen Partner zu betrachten.

  • Wir achten den Menschen und begegnen ihm respektvoll
  • Wir setzen uns bewusst mit seiner Lebensgeschichte auseinander, orientieren uns an seinen Bedürfnissen und gehen auf seine Gewohnheiten ein
  • Wir respektieren Selbstbestimmung im Rahmen der Gemeinschaft
  • Wir fördern die Eigenverantwortung und achten die Autonomie des Bewohners und unterstützen ihn in der Erhaltung seiner Selbstständigkeit
  • Wir betreuen den Bewohner umfassend und pflegen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Beziehung
  • Wir beachten die Bedürfnisse aller Beteiligten
  • Wir respektieren gegenseitig unsere Grenzen
  • Rechte und Pflichten werden geachtet und respektiert


Ethische Grundhaltung

Allen Menschen steht das uneingeschränkte, fundamentale, in der Verfassung verankerte Recht auf Leben, Würde und Achtung zu. Selbst an Demenz erkrankte Menschen können noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln und damit etwas zum Ausdruck bringen. Das Recht auf Leben gilt uneingeschränkt für alle Menschen. An diesem Menschenrecht haben auch all jene Anteil, welche weder durch Vernunft noch durch Sprache dieses Recht geltend machen können. Die Personalität verliert der Mensch auch nicht durch Krankheit, Gebrechen oder Behinderung. Jeder, ob selbstständig oder hilflos, hat Anspruch auf Würde und Achtung. Einen Menschen in seinem «So sein» oder «Anders sein» anzuerkennen, garantiert diesem Menschen Würde und Respekt.

Richard von Weizsäcker sagt zur Menschenwürde: «Geborgenheit stellt sich ein, wo der Mensch sich angenommen und in seiner Würde geachtet weiss. Sie verlangt aber auch nach Mitbeteiligung in einem überschaubaren und verständlichen Raum.»

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